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   RG, 29.02.1912 - Rep. VI. 205/11   

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RG, 29.02.1912 - Rep. VI. 205/11 (https://dejure.org/1912,24)
RG, Entscheidung vom 29.02.1912 - Rep. VI. 205/11 (https://dejure.org/1912,24)
RG, Entscheidung vom 29. Februar 1912 - Rep. VI. 205/11 (https://dejure.org/1912,24)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    1. Arglistige Herbeiführung einer rechtskräftigen Entscheidung durch Erwirkung einer öffentlichen Zustellung wider besseres Wissen als unerlaubte Handlung aus § 826 BGB. 2. Ist die Klage aus § 826 BGB. auf Aufhebung der Wirkungen eines erschlichenen rechtskräftigen Urteils ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Arglist und Urteilsrechtskraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 78, 389
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 178/93

    Rechtskraft der Abweisung einer negativen Feststellungsklage

    Schließlich bedeutet dies für den vorliegenden Fall der aus Sachgründen abgewiesenen negativen Feststellungsklage eine Präklusion hinsichtlich aller Einwendungen gegen den bekämpften Anspruch, unabhängig davon, ob sie der Kläger vorgetragen hat oder nicht und ob das Gericht sich damit auseinandergesetzt hat (st.Rspr. schon des Reichsgerichts, der sich der Senat anschließt, vgl. RGZ 78, 389, 396 f; JW 1935, 2814).
  • BGH, 27.03.1968 - VIII ZR 141/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision; Anforderungen an die Darlegung

    Die gegenteilige Ansicht (Wieczorek ZPO § 322 Bein, C III b 2; schon immer Palandt BGB 27. Aufl. § 826 Anm. 8 o ee, der sich indes zu Unrecht auf RGZ 78, 389 beruft; Bernhardt ZZP 1953, 77, 92) kann nicht gebilligt werden.
  • BVerwG, 17.08.1989 - 6 P 11.87

    Personalrat - Einstellung - Mitbestimmungsrecht - Befristung des Arbeitsvertrages

    Ist nämlich die Rechtskraft eines Beschlusses im Beschlußverfahren, durch den nur ein Feststellungsantrag abgewiesen wird, identisch mit einer rechtskräftig gewordenen gegenteiligen Feststellung, (vgl. BVerwGE 16, 36 , 25, 7 ; RGZ 78, 389 ), so muß auch ein in die Form der negativen Feststellung gekleideter Antrag der Sache nach als mit einem Antrag identisch angesehen werden, mit dem lediglich die Zurückweisung des Antrages der Gegenseite auf eine positive Feststellung begehrt wird.
  • BGH, 09.04.1986 - IVb ZR 14/85

    Rechtskraft der Abweisung einer auf das Nichtbestehen eines Zugewinnausgleichs

    Grundsätzlich hat ein Urteil, das eine negative Feststellungsklage aus sachlichen Gründen abweist, dieselbe Rechtskraftwirkung wie ein Urteil, das das Gegenteil dessen, was mit der negativen Feststellungsklage begehrt wird, positiv feststellt (RGZ 74, 121, 122; 78, 389, 396; 126, 18, 19; BGH Urteile vom 21. März 1972 - VI ZR 110/71 = NJW 1972, 1043 f [BGH 21.03.1972 - VI ZR 110/71]; vom 12. Dezember 1974 - II ZR 113/73 = JR 1976, 18, 19 m. Anm. Schubert; vom 17. Februar 1983 - III ZR 184/81 a.a.O. S. 2033).
  • BGH, 27.11.1959 - IV ZR 105/59

    Rechtsmittel

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs (RGZ 46, 75, 79; 61, 359, 365; 75, 213, 215; 78, 389, 393; 155, 55, 59; 163, 287, 289; BGH LM BGB § 826 [Fa] Nr. 6, 7).

    Die Möglichkeit, das Urteil mit einer Restitutionsklage anzugreifen, schließt den Schadenersatzanspruch nicht aus, jedenfalls dann nicht, wenn durch dieses Urteil die Ehe der Parteien geschieden worden und der Unterhaltsanspruch derjenigen Partei, die den Schadensersatz begehrt, beeinträchtigt worden ist (RGZ 78, 389, 393; BGH LM BGB § 826 [Fa] Nr. 7).

  • LAG Hamm, 18.10.1990 - 17 Sa 600/90

    Außerordentliche Kündigung; Auflösung des Arbeitsverhältnisses; Abfindung;

    Dabei stellt sich der Gebrauch eines unrichtigen rechtskräftigen Urteils zum einen dann als sittenwidrige Schädigung nach § 826 BGB dar, wenn dieses zum Schaden des Verurteilten erschlichen, d.h. durch Prozeßbetrug in der Weise erwirkt war, daß dem Gegner die Verteidigung gegen den bewußt rechtswidrig erhobenen Anspruch abgeschnitten werden sollte und auch abgeschnitten worden ist (RG, Urteil vom 29.02.1912 - VI 205/11 -, RGZ 78, 389, 393).
  • OLG München, 27.01.1976 - 25 U 4267/75

    Erschleichung eines Urteils - Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche

    1) Die objektive Rechtskraft eines Urteils (§ 322 ZPO) und damit die Rechtmäßigkeit der Zwangsvollstreckung aus diesem findet ihre Grenze dort, wo das Urteil "bewußt rechtswidrig zu dem Zweck herbeigeführt ist, dem, was nicht recht ist, den Stempel des Rechts zu geben" (RGZ 61, 359/365; 78, 389/393; BGHZ 13, 71/72; 26, 391/396f; Zöller/Degenhart ZPO 11. Aufl Vorbem § 322 Anm 9; Palandt/Thomas BGB 35. Aufl § 826 Anm 8o).
  • BVerwG, 28.03.1963 - II C 98.60

    Erweiterte Zulassung von Schadensersatzansprüchen bei Dienstunfällen und

    Die Rechtskraft des eine negative Feststellungsklage abweisenden Urteils bedeutet die rechtskräftige positive Feststellung des mit der negativen Feststellungsklage bekämpften Rechts des Gegners (RGZ 78, 389 [396]).
  • LG Bamberg, 20.05.2010 - 2 O 305/09

    Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung: Vollstreckung aus

    Die Möglichkeit einer Durchbrechung der Rechtskraft über eine Klage nach § 826 BGB neben dem Restitutionsverfahren nach §§ 578 ff. ZPO ist bereits vom Reichsgericht entwickelt worden (RGZ 61, 359, 365; 78, 389, 393).
  • OLG Köln, 10.02.2014 - 12 U 30/13
    Unter dem Gesichtspunkt der Rechtskraft greift bei Identität der Streitgegenstände eine Tatsachenpräklusion ein, und zwar unabhängig davon, ob einzelne Tatsachen dieses Lebenssachverhalts von den Parteien vorgetragen worden sind oder nicht (st. Rspr.; RG , Urteil vom 29.2.1912, VI 205/11, RGZ 78, 389, 396 f.; BGH, Urteil vom 17. März 1995, V ZR 178/93, NJW 1995, 1757; BGH, Urteil vom 19. November 2003, VIII ZR 60/03, Rn. 12, BGHZ 157, 47-55), und auch unabhängig davon, ob die Parteien die im Vorprozess nicht vorgetragenen Tatsachen des betreffenden Lebensvorgangs damals bereits kannten und hätten vortragen können.
  • OLG Hamm, 04.05.1999 - 29 U 206/98

    Wirksamkeit der erschlichenen öffentlichen Zustellung

  • BVerwG, 08.06.1990 - 5 B 41.90

    Durchbrechung der Rechtskraft eines unrichtigen und sittenwidrigen Urteils im

  • BSG, 22.01.1986 - 8 RK 59/84

    Negative Feststellungsklage - Feststellungsinteresse - Unterlassungsanspruch

  • BSG, 22.01.1986 - 8 RK 60/84
  • BGH, 25.06.1954 - V ZR 140/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.10.1962 - V ZR 67/61

    Erledigung eines Rechtsstreits in der Hauptsache durch eine nach

  • BGH, 18.09.1956 - I ZR 122/54

    Rechtsmittel

  • LG Karlsruhe, 07.11.2014 - 16 O 6/14

    Zwangsvollstreckung in Baulandsachen: Vollstreckungsgegenklage gegen

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